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Heizungszuschuss-Rechner

BAFA Förderung für Fenster, Wand- und Dachdämmung

Geld aus der BAFA Förderung erhalten Sie, wenn Sie Dach, Kellerdecke oder Wände dämmen oder wenn Sie Fenster erneuern. Ein Dach, das nur erneuert, aber nicht gedämmt wird, zählt nicht. Wer eine neue Heizung einbauen will, wendet sich heute an die KfW.

15 % Zuschuss für Dämmung und Fenster
4.500 € höchstens im Einfamilienhaus, wenn kein Sanierungsfahrplan vorliegt
10.500 € höchstens mit Sanierungsfahrplan, weil es auf den Teil über 30.000 € 20 % gibt
36 Monate bleiben ab der Zusage für die Arbeiten; der Antrag kommt vor dem Beginn

Hinter der Abkürzung BAFA steht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine Behörde des Bundes. Ohne einen Energieeffizienz-Experten können Sie dort nichts beantragen. Gemeint ist ein Energieberater, der vom Bund für die Förderprogramme zugelassen wurde. Für Dämmung, Fenster und Dach fließt ohne diesen Berater kein Geld. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt sein.

Zugelassene Energieeffizienz-Experten aus Ihrer Gegend stehen in der offiziellen Liste des Bundes. Sprechen Sie zuerst mit einem von ihnen, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Energieberater in Ihrer Nähe finden

Wie viel zahlt die BAFA Förderung?

Wer im Einfamilienhaus saniert, bekommt vom BAFA 15 % auf Kosten bis zu 30.000 €. Haben Sie einen Sanierungsfahrplan, zählen Kosten bis 60.000 €; der Anteil über 30.000 € bringt 20 % statt 15 %. Der Zuschlag von 5 Prozentpunkten heißt beim Amt iSFP-Bonus.

ohne Sanierungsfahrplan mit Sanierungsfahrplan
Zuschuss auf die ersten 30.000 € 15 % 15 %
Zuschuss auf den Teil von 30.000 € bis 60.000 € kein Zuschuss 20 %
Kosten, die zählen: erste Wohnung bis 30.000 € bis 60.000 €
zweite bis sechste Wohnung je bis 15.000 € je bis 30.000 €
ab der siebten Wohnung je bis 8.000 € je bis 15.000 €
Zuschuss höchstens im Einfamilienhaus 4.500 € 10.500 €
Planung und Bauaufsicht durch den Experten, Ein- und Zweifamilienhaus die Hälfte von höchstens 5.000 € die Hälfte von höchstens 5.000 €

Ein Beispiel: Zusammen kosten Dämmung und Fenster 40.000 €. Das BAFA rechnet ohne Sanierungsfahrplan nur mit 30.000 €, ausgezahlt werden 4.500 €. Mit Sanierungsfahrplan zählt alles: 4.500 € sind 15 % von 30.000 €, dazu kommen 20 % auf 10.000 €, das sind 2.000 €. Insgesamt erhalten Sie 6.500 €.

Für Ihr Haus schreibt ein Energieberater den Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Er zeigt, in welcher Reihenfolge welche Arbeiten sinnvoll sind. Die Seite Energieberater Förderung nennt die Kosten und den Zuschuss dafür. Die genauen Summen finden Sie beim BAFA auf der Seite zur Gebäudehülle. Zur Gebäudehülle zählen beim Amt Wände, Dach, Fenster und Türen sowie der Boden zum Keller, also alles, was das Haus nach außen abschließt.

Altbau mit neuer Fassadendämmung, bezahlt mit Hilfe der BAFA Förderung

Unter welchen Bedingungen Ihre Arbeiten gefördert werden

  • Mindestens fünf Jahre muss das Haus alt sein. Die Zählung beginnt mit dem Bauantrag oder der Bauanzeige und endet am Tag Ihres Antrags.
  • Nach der Maßnahme muss das Bauteil ausreichend dämmen. Der U-Wert, den der Experte dafür berechnet, zeigt das. Dieser Wert gibt an, wie viel Wärme je Quadratmeter entweicht: niedriger ist besser.
Bauteil U-Wert höchstens, in W/(m²K)
Außenwand 0,20
Dach und Decke zum kalten Dachboden 0,14
Kellerdecke 0,25
Fenster, Balkon- und Terrassentüren 0,95
  • Auch erforderliche Nebenarbeiten werden berücksichtigt. Zu den Kosten gehören Arbeiten, ohne die die Dämmung nicht machbar wäre, etwa Vorbereitung und Wiederherstellung am Bauteil.
  • Mindestens 300 € müssen die Arbeiten kosten, Mehrwertsteuer eingerechnet.

Nachzulesen sind die Werte in der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. Mildere Werte gelten für Baudenkmale.

BEG Förderung: Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgekürzt BEG, ist die BAFA Förderung. Von einer Einzelmaßnahme spricht man, wenn Sie nur ein Bauteil erneuern, etwa die Fenster, und nicht das gesamte Haus auf einmal. In der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger sind die dazugehörigen Regeln festgehalten.

Zuschuss für die Dämmung

Geld gibt es, wenn Sie Außenwände, Dach, Kellerdecke und Böden dämmen. Die Decke unter einem kalten Dachboden gehört auch dazu. Der Zuschuss liegt bei 15 %, und zwar für jede dieser Flächen. So legen es die offiziellen Regeln des Bundes fest, die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger.

Plant der Experte die Arbeiten und schaut er auf der Baustelle nach dem Rechten, zahlt das BAFA zusätzlich die Hälfte seiner Kosten. Im Ein- und Zweifamilienhaus zählen dafür höchstens 5.000 €.

Zuschuss für neue Fenster

Neue Fenster und neue Außentüren fallen unter die BAFA Förderung für Fenster. Auch dafür gibt es 15 %. Wenn die Fenster in Ihrem Einfamilienhaus 30.000 € kosten, erhalten Sie 4.500 €.

Den Zuschuss erhöht der Sanierungsfahrplan erst für Kosten über 30.000 €, deshalb bringt er bei den Fenstern allein nichts extra. Er lohnt sich, wenn Sie die Dämmung und die Fenster gemeinsam erneuern. Den Energieeffizienz-Experten brauchen Sie auch bei den Fenstern.

Zuschuss für das Dach

Beim Dach fördert das BAFA die Dämmung. Sie hält die Wärme in den Räumen unter dem Dach. Wohnt niemand unter dem Dach, können Sie stattdessen die Decke zum Dachboden dämmen lassen. Für beides gibt es 15 %.

Bei einer Dachsanierung wird die Rechnung oft hoch. Dann lohnt sich der Sanierungsfahrplan besonders: Das BAFA zählt bis zu 60.000 €, und für alles über 30.000 € gibt es 20 %.

Einfamilienhaus mit Wärmepumpe: für die Heizung zahlt die KfW, die BAFA Förderung gilt für Dämmung und Fenster

Heizung: Warum das BAFA nichts zahlt

Seit dem 01.01.2024 ist für neue Heizungen die KfW zuständig, die staatliche Förderbank. Ihr Zuschuss heißt KfW 458. Für eine Wärmepumpe zahlt sie 30 % bis 70 % der Kosten, bei kleinem Einkommen bis 80 %.

Beim BAFA bleiben rund um die Heizung nur drei Dinge:

  • Ein Gebäudenetz, also eine kleine gemeinsame Heizung für mehrere Häuser. Gefördert werden der Bau, der Ausbau und der Anschluss daran.
  • Die Heizungsoptimierung mit 15 %: Damit Ihre Heizung weniger verbraucht, stellt ein Betrieb sie neu ein. Ihre Heizung muss älter als zwei Jahre sein; bei einer Öl- oder Gasheizung sind höchstens 20 Jahre erlaubt.
  • Lüftungsanlagen mit 15 %, zum Beispiel eine Lüftung, die Wärme aus der verbrauchten Luft zurückholt.

Ob Sie überhaupt eine neue Heizung brauchen, erklärt die Seite zum Heizungsgesetz. Alles zum Zuschuss für die Wärmepumpe steht unter Förderung Wärmepumpe.

So beantragen Sie die BAFA Förderung

  1. Experten beauftragen. Für Dämmung, Fenster und Dach ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht.
  2. Projektbeschreibung schreiben lassen. Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung, kurz TPB. Darin steht, was gemacht wird und wie gut das Bauteil danach dämmt.
  3. Vertrag mit Bedingung schließen. Im Vertrag mit dem Handwerksbetrieb steht, dass er nur gilt, wenn das BAFA zusagt. Erlaubt ist auch die umgekehrte Form: Der Vertrag endet, wenn keine Zusage kommt. Beim Antrag muss der Vertrag schon unterschrieben sein.
  4. Antrag beim BAFA stellen. Erst danach dürfen die Arbeiten beginnen.
  5. Arbeiten fertigstellen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, länger geht es nicht. Planen Sie die Termine deshalb vor dem Antrag mit dem Betrieb.

Alle Einzelheiten finden Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung, das das BAFA herausgibt.

Mit dem Heizungszuschuss-Rechner lässt sich Ihr KfW-Zuschuss für die neue Heizung in drei Fragen ausrechnen. Ein Heizungsfachbetrieb aus Ihrer Region stellt Ihnen das Angebot und die Bestätigung zum Antrag aus, die Sie vor dem KfW-Antrag benötigen.

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Steuerbonus oder Zuschuss?

Sie können die Kosten auch in der Steuererklärung angeben, statt den Zuschuss zu beantragen. Das steht in § 35c Einkommensteuergesetz. Beides für dieselbe Arbeit ist nicht möglich, also wählen Sie vorher einen der beiden Wege.

Zuschuss vom BAFA Steuerbonus
Wie viel 15 %, mit Sanierungsfahrplan teils 20 % 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre
Höchstens 4.500 € im Einfamilienhaus, mit Sanierungsfahrplan 10.500 € 40.000 € je Haus oder Wohnung
Wann das Geld kommt nach den Arbeiten, auf einmal mit den Steuererklärungen von drei Jahren
Was Sie brauchen Energieeffizienz-Experte, Antrag vor dem Beginn Sie wohnen selbst im Haus, es ist älter als zehn Jahre

Häufige Fragen zur BAFA Förderung

Wo stelle ich den Antrag für die Heizung, wenn nicht beim BAFA?

Bei der KfW, im Kundenportal „Meine KfW“. Vorher brauchen Sie vom Heizungsbetrieb die Bestätigung zum Antrag, ein Formular für die KfW, und einen Vertrag mit Bedingung. Die Reihenfolge erklärt die Seite KfW 458 Antrag.

Brauche ich für die BAFA Förderung einen Energieberater?

Ja, für alle Arbeiten an Wänden, Dach, Fenstern und Türen. Er muss als Energieeffizienz-Experte zugelassen sein. Für seine Beratung mit Sanierungsfahrplan zahlt das BAFA die Hälfte, im Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 650 €.

Kann ich die BAFA Förderung mit dem Steuerbonus kombinieren?

Für dieselbe Arbeit nicht. Bei jeder Arbeit wählen Sie einen Weg: entweder den Steuerbonus oder den Zuschuss vom BAFA.

Quellen: BAFA Gebäudehülle, BAFA Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, Richtlinie BEG EM, Bundesanzeiger, § 35c Einkommensteuergesetz