Vor dem Einbau steht der Antrag für die Heizungsförderung. Zuerst brauchen Sie die Bestätigung vom Heizungsbauer, dazu einen Vertrag unter einer Bedingung. Online wird der Antrag danach gestellt, die Arbeiten kommen zum Schluss. Hält man diese Reihenfolge ein, gibt es je nach Fall einen Zuschuss von 30 % bis 80 % der förderfähigen Kosten. Für die Heizung wird kein Antrag beim BAFA gestellt: Seit dem 01.01.2024 wird die Förderung neuer Heizungen über die KfW abgewickelt.
Die richtige Reihenfolge der Schritte
- Ein Angebot besorgen. Holen Sie sich Beratung bei einem Heizungsbauer und lassen Sie sich ein Angebot erstellen. Beratung und Planung sind vor dem Antrag erlaubt und werden noch nicht als Beginn gewertet.
- Lassen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen. Bei der BzA handelt es sich um ein Formular, das für Sie von Ihrem Heizungsbauer oder von einem Energieeffizienz-Experten ausgefüllt wird. Sie enthält die geplante Heizung sowie die vorgesehenen förderfähigen Kosten, also jene Ausgaben, die von der KfW anerkannt werden. Ist keine BzA vorhanden, lässt sich der Antrag nicht einreichen.
- Einen Vertrag mit Bedingung unterzeichnen. Ihr Vertrag mit dem Heizungsbauer muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Die aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW ihre Zusage erteilt. Die auflösende Bedingung: Der Vertrag entfällt, wenn die KfW eine Ablehnung ausspricht. Außerdem enthält der Vertrag ein voraussichtliches Einbaudatum.
- Den Antrag über Meine KfW einreichen. Nach der Registrierung im Kundenportal "Meine KfW" wählen Sie das Produkt 458 aus. Die BzA und den Vertrag laden Sie dort hoch. Maßgeblich ist der Tag, an dem die KfW Ihren Antrag erhält.
- Auf die Zusage warten. Sobald die KfW zugesagt hat, kann es bei Ihnen sofort losgehen. Zwischen Antrag und Zusage dürfen Sie schon beginnen, wobei Sie das Risiko selbst tragen.
- Lassen Sie die Heizung einbauen. Nach der Zusage bleiben Ihnen 36 Monate, um alles fertigzustellen. Als Bewilligungszeitraum wird diese Zeit bezeichnet.
- Bezahlen Sie die Rechnungen unbar. Begleichen Sie Rechnungen per Überweisung, nicht mit Bargeld. Für jede Rechnung verlangt die KfW diese Zahlungsweise.
- Reichen Sie die Nachweise ein. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellt Ihr Heizungsbauer; darin bestätigt er, dass der Einbau wie geplant erfolgt ist. In Meine KfW tragen Sie die BnD-ID ein, dafür ist Ihre Steuer-Identifikationsnummer nötig. Die Frist beträgt 6 Monate ab der letzten Rechnung und endet spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums.
- Beantragen Sie die Auszahlung. In Meine KfW bestätigen Sie Ihre Identität und beantragen die Auszahlung mit der BnD.
Das Merkblatt 458 der KfW erläutert jeden dieser Schritte. Was für Beginn und Antragsdatum gilt, regelt die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger. Die Höhe des Zuschusses erfahren Sie bei der KfW 458.

Diese Unterlagen brauchen Sie für die Boni
BzA, Vertrag, Rechnungen und BnD genügen bei der Grundförderung bereits. Bekommen Sie einen Bonus, müssen Sie mehr nachweisen. Zusammen mit den Nachweisen reichen Sie die Unterlagen ein.
| Unterlage | wofür |
|---|---|
| Grundbuchauszug | beide Boni |
| Meldebestätigung aller Haushaltsmitglieder | Einkommensbonus |
| Einkommensteuerbescheide | Einkommensbonus |
| Meldebestätigung des Kindes | Familienzuschlag |
Dass das Haus Ihnen gehört, beweist der Grundbuchauszug. Dieser Nachweis zählt für Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gleichermaßen. Die Meldebestätigung zeigt: Am Tag des Antrags sind Sie und Ihr Haushalt dort gemeldet.
Beim Einkommensbonus zählen ausschließlich die Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Für das Antragsjahr 2026 gelten die Bescheide 2023 und 2024, Ihre eigenen und die aller volljährigen Haushaltsmitglieder. Weder Lohnsteuerbescheinigung noch Rentenbescheid genügen. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, reduziert der Familienzuschlag das angerechnete Einkommen um 10.000 €. Wer den Einkommensbonus auf Grundlage der Regeln vom Juli 2026 beantragt hat, kann voraussichtlich ab Januar 2027 die Reichen Sie die Nachweise ein.
Diese Fehler beim Antrag kommen häufig vor
- Zu früh begonnen. Schon ein Vertrag ohne Bedingung gilt als Beginn, und der Start der Bauarbeiten ebenso. Beginnt das Vorhaben vor dem Antrag, ist keine Förderung mehr möglich. Ist die Heizung bereits eingebaut, lehnt die KfW die Förderung ab.
- Keine BzA. Ein Antrag ist ohne Bestätigung zum Antrag nicht möglich. Halten Sie die BzA daher bereit, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
- In bar gezahlt. Rechnungen sind unbar zu bezahlen, etwa per Überweisung. Mit Barzahlung ist diese Bedingung nicht erfüllt.
- Die Frist wurde verpasst. Reichen Sie die Nachweise nicht rechtzeitig ein, ist der Zuschuss verloren. Dann verfällt er, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
- Die Kosten wurden zu niedrig angesetzt. Nach dem Antrag können Sie den Zuschuss nicht mehr erhöhen. Lassen Sie daher von Anfang an alle geplanten Kosten in Angebot und BzA aufnehmen.
- Ein anderer stellt den Antrag. Der Eigentümer stellt den Antrag selbst. Für andere ist eine Vollmacht nur bei einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zulässig.
Reicht der Zuschuss nicht aus
Für den Kostenanteil, den der Zuschuss nicht abdeckt, gibt es den Ergänzungskredit KfW 358. Für diesen Kredit wenden Sie sich an eine Bank oder Sparkasse, nicht direkt an die KfW. Die Bank verlangt dafür die Zusage für Ihren Zuschuss. Innerhalb von 12 Monaten danach muss der Antrag gestellt werden.
Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region erstellt Ihnen das Angebot und die Bestätigung zum Antrag, die die KfW vor dem Antrag verlangt.
Häufige Fragen zum KfW 458 Antrag
Kann der Heizungsbauer für die Heizung den KfW Antrag stellen?
Nein. Als Eigentümer stellen Sie den Antrag selbst in Meine KfW; erlaubt ist eine Vollmacht nur bei einer WEG. Ihr Heizungsbauer stellt Ihnen jedoch die Bestätigung zum Antrag aus, die Sie für den Antrag benötigen.
Muss ich beim BAFA die Heizungsförderung beantragen?
Nein. Laut Merkblatt des BAFA kümmert sich seit dem 01.01.2024 die KfW um die Förderung neuer Heizungen. Nur noch andere Maßnahmen beantragen Sie beim BAFA, zum Beispiel Dämmung, Fenster und Dach.
Was ist die Bestätigung zum Antrag?
Hinter der Abkürzung BzA steht die Bestätigung zum Antrag, ein Formular Ihres Heizungsbauers oder eines Experten für Energieeffizienz. Unter anderem bestätigt es, dass Ihre geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen erfüllt, die die KfW stellt. Beim Antrag laden Sie die BzA in Meine KfW hoch.
Darf ich bereits nach dem Antrag mit dem Einbau beginnen?
Ja, Sie dürfen nach dem Antrag beginnen, auch wenn die Zusage noch nicht da ist. Sie tragen dabei allerdings das Risiko selbst. Dadurch entsteht kein Anspruch auf die Förderung.
Quellen: KfW Merkblatt 458, KfW Heizungsförderung für Privatpersonen (458), Richtlinie BEG EM, Bundesanzeiger
