Der Zuschuss deckt nicht alle Kosten Ihrer neuen Heizung oder einer anderen geförderten Sanierung; diesen Rest finanziert der Kredit KfW 358. Finanzierbar sind bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, als Obergrenze gelten 120.000 € pro Wohneinheit. Als förderfähige Kosten gelten die Ausgaben, welche die KfW im Rahmen der Förderung anerkennt. Voraussetzung ist eine bereits vorliegende Zusage für einen Zuschuss, und der Antrag läuft über eine Bank.
Wer den Kredit KfW 358 bekommt
Den Zinsvorteil bietet die Variante KfW 358. Damit ist gemeint: Während der ersten Zinsbindung fällt für Sie ein geringerer Zins an als beim normalen Ergänzungskredit. Als Zinsbindung bezeichnet man den Zeitraum, über den der Zins gleich bleibt. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, geht der Kredit an Privatpersonen:
- Vorausgesetzt wird, dass Ihnen ein Einfamilienhaus gehört oder eine Eigentumswohnung innerhalb einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Handelt es sich um eine Eigentumswohnung, werden nur Maßnahmen anerkannt, die ausschließlich Ihre eigene Wohnung betreffen.
- Darin wohnen Sie selbst, als Hauptwohnsitz oder einziger Wohnsitz.
- Das Haushaltsjahreseinkommen darf die Grenze von 90.000 € nicht überschreiten.
- Eine Zusage für einen Zuschuss muss für die Arbeiten schon vorliegen, zum Beispiel für die KfW 458.
Mehrere Personen dürfen den Antrag nicht gemeinsam stellen; bevollmächtigen dürfen Sie ebenfalls niemanden. Im Merkblatt 358/359 der KfW finden Sie die Bedingungen.
Welches Einkommen gilt für den Zinsvorteil?
Berechnet wird das Haushaltsjahreseinkommen als Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Die Zahl, mit der das Finanzamt Ihre Steuer berechnet, ist das zu versteuernde Einkommen. Nicht mitgezählt werden Kinder unter 18.
Bei 50.000 € endet der Einkommensbonus, während die Grenze von 90.000 € weit darüber liegt. Deshalb erhalten viele Haushalte zwar keinen Einkommensbonus, profitieren aber dennoch vom Zinsvorteil der KfW 358.
KfW 358 oder KfW 359
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der 358 nicht, steht der Ergänzungskredit unter der Nummer 359 zur Verfügung. Dabei handelt es sich um denselben Kredit, nur ohne den zusätzlichen Zinsvorteil.
| KfW 358 | KfW 359 | |
|---|---|---|
| für wen | Selbstnutzer im Einfamilienhaus oder in der eigenen Eigentumswohnung | alle übrigen, etwa Vermieter, WEG und Unternehmen |
| Einkommen | höchstens 90.000 € | keine Grenze genannt |
| Zins | mit zusätzlichem Zinsvorteil | ohne zusätzlichen Zinsvorteil |
| Betrag | bis 120.000 € je Wohneinheit | bis 120.000 € je Wohneinheit |
| Voraussetzung | Zusage für einen Zuschuss | Zusage für einen Zuschuss |
In der Übersicht KfW Förderung stehen die sonstigen Programme der KfW für Hausbesitzer.

Kreditsumme, Laufzeit und Auszahlung
Der Ergänzungskredit deckt mehr ab als der Zuschuss. Während die KfW 458 für die erste Wohnung maximal 28.000 € ansetzt, sind beim Kredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich. Liegt für dasselbe Gebäude sowohl ein KfW-Zuschuss als auch eine Bewilligung des BAFA vor, zum Beispiel für die Heizung sowie Dämmung oder Fenster, so werden die förderfähigen Kosten aus beiden Förderungen für die Kredithöhe addiert.
- Laufzeit: von 4 bis zu 35 Jahren.
- Tilgungsfreie Jahre: von einem Jahr bis zu 5 Jahren. Gezahlt werden in dieser Zeit nur Zinsen; zurückzahlen müssen Sie vom geliehenen Geld noch nichts.
- Auszahlung: auf einmal oder in Teilbeträgen. Nach der Zusage bleiben Ihnen 12 Monate, um das Geld abzurufen. Diese Frist wird automatisch bis zu 24 Monate länger, ein Antrag ist nicht nötig.
- Bereitstellungsprovision: eine Gebühr für Geld, das zwar bereitliegt, aber noch nicht abgerufen wurde. Vom 13. Monat nach der Zusage an stellt die KfW dafür 0,15 % pro Monat in Rechnung.
- Sondertilgung: Mehr zurückzahlen können Sie jederzeit innerhalb der ersten Zinsbindung, ohne Gebühren, mindestens 5.000 € auf einmal.
Die KfW bestimmt den Zinssatz am Tag der Zusage. Grundlage ist der Kapitalmarkt. Der Zinssatz ändert sich fortlaufend. Auf der Seite der KfW zum Ergänzungskredit finden Sie den aktuellen Wert; für Ihr Angebot ist die Bank zuständig.
Für alle gelten zwei Grenzen: Eine Erhöhung des Kreditbetrags ist nach dem Antrag nicht mehr möglich. Auch ein bestehendes Darlehen lässt sich damit nicht ablösen.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Immer steht der Zuschuss vor dem Kredit:
- Beantragen Sie den Zuschuss. Bevor die Arbeiten beginnen, stellen Sie im Portal Meine KfW den Antrag zur KfW 458. Unter Antrag stellen finden Sie die einzelnen Schritte dafür.
- Auf die Zusage warten. Für den Kredit braucht die Bank die Zusage für den Zuschuss.
- Eine Bank auswählen. Der Antrag auf den Ergänzungskredit geht nicht direkt an die KfW. Wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl: Ihre Hausbank, eine Sparkasse, Bausparkasse oder eine Versicherung kommen infrage. Ein Finanzvermittler kommt ebenfalls in Betracht.
- Stellen Sie den Kreditantrag, bevor der Zuschuss ausgezahlt wurde. Sie müssen den Antrag spätestens 12 Monate nach der Zusage stellen. Bewilligt muss der Zuschuss sein, aber noch nicht ausgezahlt.
- Bringen Sie die Unterlagen mit. Zusätzlich zur Zusage brauchen Sie für die KfW 358 einen Grundbuchauszug, Ihre Meldebestätigung und die Einkommensteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung.
- Rufen Sie das Geld ab. Sie rufen das Geld nach der Kreditzusage auf einmal oder in Teilen ab.
Für den Kredit ist es zu spät, sobald der Zuschuss ausgezahlt wurde. Deshalb sollten Sie den Weg zur Bank gleich nach der Zusage einplanen.
Nach drei Fragen zeigt Ihnen der Heizungszuschuss-Rechner, wie viel Euro das für Ihr Haus bedeutet.
Häufige Fragen zur KfW 358
Wie hoch sind die Zinsen beim KfW 358 Kredit?
Am Tag der Zusage wird der Zins festgelegt; danach gilt er für die gesamte Zinsbindung. Ihre Bank nennt Ihnen den aktuellen Wert. Beträgt Ihr Haushaltseinkommen höchstens 90.000 €, gibt es mit der KfW 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Kann ich die KfW 358 ohne Zuschuss bekommen?
Nein. Beantragen lässt sich der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einem bereits bewilligten Zuschuss. Die Zusage darf nicht älter als 12 Monate sein, der Zuschuss noch nicht ausgezahlt.
Bei welcher Bank beantrage ich den KfW Ergänzungskredit?
Möglich ist jede Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung Ihrer Wahl, häufig die eigene Hausbank. Den Antrag für den Kredit nimmt die KfW selbst nicht direkt an. Das Einreichen bei der KfW übernimmt die Bank für Sie.
Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und KfW 359?
Die 358 richtet sich an Eigentümer, die selbst in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen und nicht mehr als 90.000 € Haushaltseinkommen haben. Damit ist ein zusätzlicher Zinsvorteil verbunden. Alle übrigen, etwa Vermieter oder eine WEG, beantragen diesen Kredit als 359.
Wird die Heizung teurer, kann ich den Kredit dann noch erhöhen?
Nein. Nach dem Antrag ist eine Aufstockung des Kreditbetrags nicht mehr möglich. Sorgen Sie deshalb dafür, dass von Beginn an alle geplanten Kosten in der Finanzierung enthalten sind.
Quellen: KfW Merkblatt 358/359, KfW Merkblatt 458, KfW Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
