Über die KfW 458 erhalten Sie als Zuschuss 30 % der förderfähigen Kosten Ihrer neuen Heizung, mit Boni sogar bis zu 70 % oder 80 %. Im Einfamilienhaus sind höchstens 22.400 € möglich. Als förderfähige Kosten gelten die Ausgaben, welche die KfW bei der Berechnung akzeptiert. Bei der ersten Wohnung im Haus liegt die Grenze bei 28.000 €.
Was zahlt die KfW 458?
Mehrere Bausteine bilden den KfW Zuschuss für die Heizung. Jeder Antragsberechtigte erhält die Grundförderung. Nur selbstnutzende Eigentümer kommen für die beiden Boni infrage, also wenn Sie selbst in der Wohnung wohnen, die von der neuen Heizung versorgt wird.
| Baustein | Satz | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % bei Antrag bis 31.01.2027 | Selbstnutzer, die eine alte Gas-Etagen-, Nachtspeicher-, Öl- oder Kohleheizung auswechseln oder eine Biomasse- oder Gasheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist |
| Einkommensbonus | 40 %, 30 % oder 10 % | Die Grenze liegt für Selbstnutzer bei 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen und mit Kind bei 60.000 €. |
| Obergrenze | Gefördert werden 70 %; wer bis 30.000 € verdient (mit Kind bis 40.000 €), erhält 80 % | gilt für die Summe aller Bausteine |
Die Zahl, auf deren Grundlage das Finanzamt Ihre Steuer berechnet, ist das zu versteuernde Einkommen. Ihr Einkommensteuerbescheid enthält diese Zahl. Man rechnet die Prozente zusammen. Übersteigt die Summe die Obergrenze, zahlt die KfW nur diese Grenze: Aus rechnerisch 76 % werden 70 %.
Nach drei Fragen zeigt Ihnen der Heizungszuschuss-Rechner, wie viel Euro das für Ihr Haus bedeutet.
Höchstbeträge der KfW Heizungsförderung
Die KfW lässt nicht unbegrenzt hohe Kosten zu. Jede Wohnung im Haus hat ihren eigenen Höchstbetrag. Ist die Heizung teurer, bleibt die Berechnung des Zuschusses trotzdem auf den Höchstbetrag beschränkt.
| Wohnung im Haus | förderfähige Kosten höchstens |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Bei einem Mehrfamilienhaus zählt man die Beträge zusammen; jede Wohnung erhält denselben Anteil. Für die erste Wohnung gilt: Ab dem 01.02.2027 geht der Betrag halbjährlich um 750 € nach unten, zunächst auf 27.250 €. Vom 01.08.2030 an sind es 22.000 €. Mindestens 300 € brutto sind als Investition erforderlich.

Wer berechtigt ist, den Zuschuss zu beantragen
- Private Eigentümer, die in ihrem Einfamilienhaus oder ihrer Eigentumswohnung selbst wohnen.
- Private Eigentümer, deren Häuser oder Wohnungen vermietet sind. Die Grundförderung erhalten sie, Boni jedoch nicht.
- Die WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft: alle Eigentümer eines Hauses mit Eigentumswohnungen zusammen)
Ein eigener Antrag ist für Mieter nicht möglich, und der Zuschuss geht nicht auf andere über. Der Eigentümer reicht den Antrag ein. Das KfW-Programm 459 ist zuständig, wenn im Grundbuch eine Firma oder eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Eigentümer steht. Keine Förderung gibt es für ein ganz neues Haus: Der Bauantrag muss mindestens 5 Jahre alt sein.
Welche Heizung unterstützt wird und welche nicht
Förderfähig sind:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen, zum Beispiel Pelletkessel, mit mindestens 5 kW
- Wärme aus Sonnenkollektoren auf dem Dach (Solarthermie)
- Brennstoffzellenheizungen
- Ein Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Heizungen, die wasserstofffähig sind, jedoch nur die Mehrkosten: 5 % der Ausgaben als Pauschale
Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Biogas ist keine Ausnahme. Eine Förderbedingung lautet: Mindestens 65 % der Wärme für die beheizten Räume muss die neue Anlage aus erneuerbaren Energien liefern. Seit 29.07.2026 steht diese Pflicht nicht mehr im Gesetz, beim Zuschuss bleibt sie jedoch bestehen. Weitere Infos dazu finden Sie unter Heizungsgesetz.
Welche Kosten dazugehören
Die förderfähigen Kosten umfassen mehr als nur das Gerät selbst. Die KfW zählt außerdem Umfeldmaßnahmen, gemeint sind Arbeiten rund um den Einbau:
- Alte Heizung ausbauen und entsorgen, auch einen alten Öl- oder Gastank
- Einzelne Heizkörper tauschen, damit niedrigere Heiztemperaturen das Haus warm machen
- Fachplanung plus Baubegleitung vom Experten; dafür ist kein eigener Zuschuss vorgesehen
- Miete einer Übergangsheizung bei einem Heizungsdefekt, höchstens ein Jahr lang ab Antragstellung
Der hydraulische Abgleich ist Pflicht. Der Heizungsbauer stellt dabei das gesamte Heizungsnetz so ein, dass jeder Heizkörper die passende Menge Wärme erhält. Ausgaben für Strom, Brennstoff, Betrieb, Wartung oder Finanzierung sind nicht förderfähig.
Zwei Beispiele mit Eurobeträgen
Die Rechnungen gehen von einer neuen Wärmepumpe aus: Mit Einbau liegen die Kosten bei 28.000 € oder mehr.
Ein kinderloses Ehepaar lebt im eigenen Haus und ersetzt dort die alte Ölheizung. Im Schnitt sind es 45.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Dafür gibt es 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 10 % Einkommensbonus. In der Summe ergibt das 56 %. So zahlt die KfW 15.680 €.
Ein Vermieter lässt in seinem vermieteten Einfamilienhaus die Heizung erneuern. Ihm steht nur die Grundförderung zu. 30 % von 28.000 € ergeben 8.400 €.
Eigene Programme gibt es bei vielen Bundesländern und Städten. Einen Überblick bietet die Tabelle der Länderprogramme.
Die nächsten Schritte
Sie stellen den Antrag online, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Unter Antrag stellen steht, in welcher Reihenfolge die Schritte ablaufen. Für Kosten, die der Zuschuss nicht abdeckt, können Sie den Ergänzungskredit KfW 358 nutzen.
Ein Fachbetrieb aus Ihrer Region erstellt Ihnen das Angebot und die Bestätigung zum Antrag, die die KfW vor dem Antrag verlangt.
Häufige Fragen zur KfW 458
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss für eine Wärmepumpe?
Es gibt mindestens 30 % der förderfähigen Kosten. Wenn Sie selbst im Haus wohnen, kommen Boni hinzu: bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %. Beim Einfamilienhaus liegt die Obergrenze bei 22.400 €.
Gibt es die KfW 458 auch für eine neue Gasheizung?
Nein. Gas- oder Ölheizungen fördert die KfW nicht, auch nicht, wenn sie mit Biogas laufen. Die Förderung gilt etwa für Pelletheizungen, Wärmepumpen und den Anschluss an ein Wärmenetz.
Kann ich den Zuschuss noch bekommen, wenn die Heizung bereits eingebaut wurde?
Nein. Nur wenn Sie mit dem Vorhaben vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben, fördert die KfW. Ein Vertrag ohne die passende Bedingung zählt bereits als Anfang.
Kann ich die KfW 458 mit der Steuerermäßigung für Sanierungen kombinieren?
Nein, bei derselben Heizung nicht. Die Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c Einkommensteuergesetz lässt sich mit der Förderung nicht kombinieren. Sie müssen einen Weg wählen.
Wie lange bin ich verpflichtet, die geförderte Heizung zu behalten?
Laut KfW müssen Sie die Heizung 10 Jahre lang nutzen, und zwar für ihren Zweck. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Quellen: KfW Heizungsförderung für Privatpersonen (458), KfW Merkblatt 458, Richtlinie BEG EM, Bundesanzeiger, KfW Infoblatt förderfähige Maßnahmen
