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Heizungszuschuss-Rechner

Heizungsförderung 2026: die neuen Regeln

Für die Heizungsförderung 2026 gelten seit 21.07.2026 neue Regeln: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, der Effizienzbonus ist entfallen.

21.07.2026 neue KfW-Regeln gelten seit
16 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorher 20 %
40 % Einkommensbonus bis 30.000 €
29.07.2026 GModG ersetzt das GEG

Zweimal hat sich die Heizungsförderung im Juli 2026 verändert. Neue Bedingungen für den KfW-Zuschuss gelten seit dem 21. Juli 2026, während die Grundförderung bei 30 % bleibt. Aus dem Heizungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geworden, und die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Wärme wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Was hat sich bei der KfW Förderung 2026 geändert?

KfW 458 lautet der Name des Zuschusses für eine neue Heizung. Aus der Grundförderung und zwei Boni besteht der Zuschuss. Mit einem Bonus ist ein prozentualer Aufschlag auf die förderfähigen Kosten gemeint, also auf die Ausgaben, welche die KfW anerkennt.

Baustein vorher seit 21.07.2026
Grundförderung 30 % 30 %
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 %, sinkt halbjährlich
Einkommensbonus 30 % 40 %, 30 % oder 10 %
Effizienzbonus 5 % entfallen
Höchstbetrag erste Wohnung 30.000 € 28.000 €
Obergrenze 70 % 70 %, bei kleinem Einkommen 80 %

Genannt werden die neuen Werte in der Pressemitteilung der KfW und im Merkblatt. Der ADAC liefert die Werte für die Spalte "vorher". Die Summe, bis zu der die KfW den Zuschuss höchstens berechnet, ist der Höchstbetrag. Alle Bausteine zusammen fallen unter diese Obergrenze. Im Detail werden alle Bausteine auf der Seite zur KfW 458 erklärt.

Nach drei Fragen zeigt Ihnen der Heizungszuschuss-Rechner, wie viel Euro das für Ihr Haus bedeutet.

Was wurde aus dem Effizienzbonus?

Der Effizienzbonus entfällt seit dem 21. Juli 2026. Vorher gab es damit 5 % extra für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen. Als Kältemittel bezeichnet man die Flüssigkeit, welche in der Wärmepumpe für den Transport der Wärme sorgt. Außerdem entfällt der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 €, der für Biomasseheizungen wie Pelletkessel gezahlt wurde.

Die Höhe des Zuschusses hängt seither nicht mehr davon ab, für welche förderfähige Heizung Sie sich entscheiden. Dieselben Sätze gelten für die Wärmepumpe, die Pelletheizung und den Anschluss an ein Wärmenetz gleichermaßen.

Neuer Pelletkessel im Heizungsraum, gefördert nach den Regeln der Heizungsförderung 2026

Schrittweise sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Höchstbetrag

Eigentümer, die selbst in ihrer Wohnung leben, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus. Er gilt beim Tausch einer Gas-Etagenheizung, einer alten Heizung mit Öl, Kohle oder Nachtspeicher oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. 16 % beträgt er bei Anträgen, die bis zum 31.01.2027 eingehen. Anschließend sinkt er alle sechs Monate: zuerst auf 12 %, dann auf 8 % und zuletzt auf 4 %. Vom 01.08.2028 an wird er nicht mehr gewährt. Ab 01.02.2027 verringert sich zudem der Höchstbetrag für die erste Wohnung alle sechs Monate um 750 €. Die genauen Zeitpunkte für die einzelnen Sätze stehen in der Tabelle beim Klimageschwindigkeitsbonus.

Kleine Einkommen erhalten mehr Einkommensbonus

Bislang betrug der Einkommensbonus 30 %. Nun richtet er sich in drei Stufen nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen, also nach der Zahl, auf deren Grundlage das Finanzamt Ihre Steuer festsetzt:

  • Einkommen bis 30.000 €: 40 %
  • Einkommen bis 40.000 €: 30 %
  • Einkommen bis 50.000 €: 10 %

Der Familienzuschlag kommt neu hinzu. Wenn ein Kind unter 18 im Haushalt lebt, wird das Einkommen um 10.000 € niedriger angesetzt. Die KfW gibt ein Beispiel: Bei 40.000 € Familieneinkommen rechnet sie mit 30.000 €, der Einkommensbonus beträgt dann 40 %. Kostet die Wärmepumpe 32.000 €, bekommt sie dafür bis zum 31.01.2027 maximal 22.400 €. Beim Einkommensbonus steht, welche Steuerbescheide zählen.

Wie geht es mit früheren Zusagen und Bestätigungen weiter?

  • Bereits erteilte Zusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit. Dafür ist das Geld reserviert.
  • Anträge vor dem 21. Juli 2026 werden weiterhin nach den alten Regeln behandelt.
  • Übergangsfrist: Lag die Bestätigung zum Antrag (BzA, also das Formular vom Heizungsbauer) schon vor, konnte man bis zum 20. Juli 2026 noch nach den alten Bedingungen einreichen.
  • Noch nicht genutzte BzA behalten ihre Gültigkeit. Damit können Sie seit dem 21. Juli 2026 einen Antrag nach den neuen Bedingungen einreichen.
  • Neue BzA: Seit dem 21. Juli 2026 stellen Heizungsbauer sie wieder aus.

Die Seite Antrag stellen zeigt, wie Sie heute Schritt für Schritt vorgehen.

Heizungsgesetz 2026: aus dem GEG wird das GModG

Am 10.07.2026 beschloss der Bundestag die Reform. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29.07.2026 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG genannt. Gestrichen sind die 65-%-Regel aus § 71 und die Betriebsverbote für alte Heizungen aus § 72. Die Beratungspflicht beim Heizungstausch ist ebenfalls entfallen.

Die 65-%-Grenze bleibt für den Zuschuss bestehen: Eine neue Heizung muss die Räume mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien beheizen. Nach Angaben von energiewechsel.de ist die Förderung des Heizungstauschs mindestens bis 2029 gesichert. Beim Heizungsgesetz finden Sie, welche Anforderungen das Gesetz heute an Ihre Heizung stellt.

Welche Pläne gibt es für 2027?

  • Wertschöpfungsbonus: Geplant ist er für das erste Quartal 2027; Wärmepumpen aus der EU sollen dann 15 Prozentpunkte mehr bekommen. Zugleich soll für alle Wärmepumpen die Grundförderung auf 15 % fallen.
  • Neue Grenze für jüngere Heizungen: Läuft bereits eine förderfähige Heizung im Haus, die ihren Betrieb ab dem 1. Januar 2008 aufnahm, soll es außerdem keinen Zuschuss mehr geben. Der genaue Termin ist noch offen.

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Gibt es den Effizienzbonus 2026 noch?

Nein. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Effizienzbonus nicht mehr. Früher brachte eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel 5 % zusätzlich.

Gilt im Heizungsgesetz 2026 noch die 65-%-Regel?

Gesetzlich ist sie entfallen. Die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Energie ist seit dem 29.07.2026 aufgehoben. Für den KfW-Zuschuss müssen die 65 % aber weiter erreicht werden, weil sie eine Förderbedingung bleiben.

Was wird aus meiner Zusage, die vor Juli 2026 erteilt wurde?

Die Zusage behält ihre Gültigkeit, und das Geld bleibt für Sie reserviert. Anträge vor dem 21. Juli 2026 folgen weiterhin den bisherigen Regeln.

Bis wann ist die KfW Förderung für die Heizung verfügbar?

Mindestens bis 2029 ist die Förderung des Heizungstauschs gesichert. Bis zum 31.12.2030 läuft die Richtlinie, auf der sie beruht. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Quellen: KfW Pressemitteilung zur Heizungsförderung ab 21.07.2026, Richtlinie BEG EM, Bundesanzeiger, Bundesregierung: neues Gebäudemodernisierungsgesetz