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Heizungszuschuss-Rechner

Heizungsgesetz: was für Ihre neue Heizung gilt

Seit 29. Juli 2026 verlangt das Heizungsgesetz keine 65 % erneuerbare Energie mehr, und eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen.

29.07.2026 neue Regeln gelten seit
10 % Bio-Anteil für neue Gasheizung ab 2029
60 % Bio-Anteil ab 2040
2029 Förderung mindestens gesichert bis

Nein. Ab dem 29.07.2026 zwingt das Heizungsgesetz Sie nicht mehr, Ihre Heizung zu wechseln. Wer neu baut oder schon ein Haus hat, muss die Wärme nicht mehr zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien holen. Die Betriebsverbote für manche alte Heizungen sind ebenfalls weggefallen. Allerdings gilt: Bauen Sie heute eine neue Gas- oder Ölheizung ein, müssen Sie ab 2029 einen steigenden Anteil an Biobrennstoff einsetzen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): der alte Name des Heizungsgesetzes

Aus dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Das Gesetz bleibt dasselbe; es hat nur einen neuen Namen und wurde in großen Teilen neu geschrieben. Im Alltag bleibt der Name Heizungsgesetz weiter gebräuchlich.

Was ist seit dem 29. Juli 2026 anders?

Schritt Datum
Bundestag und Bundesrat beschließen 10.07.2026
Datum des Gesetzes 23.07.2026
im Bundesgesetzblatt verkündet 28.07.2026
neue Regeln gelten 29.07.2026

Seitdem fallen drei Regelungen weg:

  • Die 65-%-Regel aus § 71. Danach musste eine neue Heizung mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie laufen, etwa mit Sonne, Holz oder Umweltwärme.
  • Das Betriebsverbot aus § 72. Noch bis zum 28.07.2026 war es untersagt, viele Öl- und Gaskessel 30 Jahre nach dem Einbau weiter zu betreiben. Die 30-Jahre-Regel ist weggefallen.
  • Die verpflichtende Beratung vor dem Heizungstausch.

Gaskessel im Heizungskeller, für den das neue Heizungsgesetz die Bio-Treppe vorsieht

Diese Heizungen dürfen Sie heute einbauen

Ersetzen Sie Ihre Heizung, steht Ihnen die Wahl frei. In § 42 stehen zehn Möglichkeiten, und Sie dürfen sie auch miteinander kombinieren:

  • eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung
  • eine Wärmepumpe, die Strom nutzt
  • Solarthermieanlagen (Kollektoren, die Wasser mit Sonnenlicht aufheizen)
  • eine Heizung mit Holzpellets oder anderer Biomasse oder mit Wasserstoff
  • Hybridheizungen mit Wärmepumpe (ein Kessel ergänzt die Wärmepumpe)
  • Solarthermie-Hybridheizungen (ein Kessel ergänzt die Sonnenkollektoren)
  • eine Anlage, die mit Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme zugleich erzeugt
  • eine Direktheizung mit Strom
  • eine Hausübergabestation, die Ihr Haus an ein Wärmenetz anschließt
  • eine andere Heizungslösung, die innovativ ist

Einige dieser Optionen sind an Auflagen gebunden. Am wichtigsten ist die Auflage für neue Gas- und Ölheizungen.

Neue Gas- und Ölheizungen: die Bio-Treppe

Bei der Bio-Treppe handelt es sich um eine gestufte Pflicht. Bauen Sie nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Haus eine Heizung mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas ein, muss ein Teil der Wärme aus Biobrennstoff stammen. Dazu gehören Bioöl, Biomethan (aufbereitetes Biogas), bestimmte Arten von Wasserstoff und biogenes Flüssiggas.

ab Bio-Anteil an der Wärme
1. Januar 2029 mindestens 10 %
1. Januar 2030 mindestens 15 %
1. Januar 2035 mindestens 30 %
1. Januar 2040 mindestens 60 %

Den Eigentümer trifft diese Pflicht. Zwischen dem 1. Januar 2029 und Ende 2034 gilt die Pflicht ebenfalls als erfüllt, sofern eine Solarthermieanlage von ausreichender Größe auf dem Dach Wärme beisteuert. Ist die bisherige Heizung im Jahr 2028 nicht mehr zu reparieren, wird die Pflicht für die Ersatzanlage erst zwölf Monate nach dem Einbau wirksam. Im § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes steht der genaue Wortlaut.

Ein weiteres Gesetz muss die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen. Damit sollen die Lieferanten dazu verpflichtet werden, Gas und Öl für Gebäude bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Stromdirektheizung und Wärmepumpen-Hybrid

Zur Wärmepumpen-Hybridheizung gehören eine Wärmepumpe und ein zweiter Kessel, der mit Gas, Öl oder Biomasse läuft. Reicht die Wärmepumpe allein nicht aus, etwa an sehr kalten Tagen, schaltet sich der Kessel zu. Bei einer solchen Anlage gilt die Bio-Treppe als erfüllt, sofern die Wärmepumpe mindestens 30 % der Kesselleistung erbringt. Die Messung erfolgt an einem festgelegten Prüfpunkt, der Ihrem Heizungsbauer bekannt ist.

Bei einer Stromdirektheizung wird Strom unmittelbar in Wärme umgewandelt, etwa bei einem Elektroheizkörper an der Wand. Eingebaut werden darf sie in ein bestehendes Wohnhaus nur, wenn dessen Dämmung mindestens 30 % besser ist, als es das Gesetz fordert. Hat das Haus höchstens zwei Wohnungen und wohnen Sie selbst in einer davon, entfällt diese Grenze.

Welche Kosten tragen Vermieter und Mieter bei einer neuen Gasheizung?

Wenn ein Vermieter eine neue Heizung einbaut, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas läuft, tragen Vermieter und Mieter bestimmte Kosten gemeinsam:

  • ab 1. Januar 2028: je zur Hälfte die Gasnetzentgelte (die Gebühr dafür, die Gasleitungen zu nutzen) und die Kohlendioxidkosten
  • ab 1. Januar 2029: je zur Hälfte zusätzlich den Aufpreis für den Biobrennstoff bei den ersten drei Stufen der Bio-Treppe

Was hat das Heizungsgesetz mit der Wärmeplanung Ihrer Gemeinde zu tun?

Kommunale Wärmeplanung heißt: Die Gemeinde erstellt einen Wärmeplan, nachdem sie geprüft hat, welche Wärmeversorgung für ihre Häuser künftig möglich ist. Zum Beispiel erfahren Sie daraus, welche Straßen möglicherweise ein Wärmenetz (Fernwärme) erhalten. Die Frist für den fertigen Plan steht in § 4 des Wärmeplanungsgesetzes. Maßgeblich ist die Zahl der Einwohner, die am 1. Januar 2024 gemeldet waren.

Gemeinde Wärmeplan spätestens Pflicht für Ihre Heizung
über 100.000 Einwohner 30.06.2026 keine
bis 100.000 Einwohner 30.06.2028 keine

Noch bis zum 28.07.2026 war im Bestand die Pflicht zur 65-%-Heizung von diesen Fristen abhängig. Weil die Paragrafen gestrichen wurden, gibt es diese Verbindung zwischen Wärmeplanung und Heizungsentscheidung nicht mehr. Weiter gelten die Fristen, allerdings nur noch als Planungsauftrag für die Kommunen.

Konkret: Der Wärmeplan der Gemeinde verpflichtet Sie bei Ihrer Heizung zu nichts. Rechtlich wirkt der Plan nicht nach außen. Weist die Gemeinde Ihr Grundstück ausdrücklich einem Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebiet zu, sind Sie trotzdem nicht an eine bestimmte Heizungsart gebunden. Genau das regelt § 27 des Wärmeplanungsgesetzes.

Dennoch lohnt sich ein Blick in den Plan. Sie erkennen daran, ob ein Wärmenetz für Ihre Straße geplant ist. In diesem Fall kommt der Anschluss als Alternative zur Wärmepumpe in Betracht.

Förderung beim Heizungstausch

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Bundesförderung für den Heizungstausch bis mindestens 2029 gesichert. Ausgezahlt wird der Zuschuss von der KfW über das Programm KfW 458. Beim Zuschuss bleibt die 65-%-Grenze bestehen: Ihre neue Anlage muss die Räume mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie beheizen. Von der KfW gibt es kein Geld für Heizungen mit Öl oder Gas, auch nicht bei Biogas.

Die Änderungen an der Förderung im Juli 2026 stehen unter Heizungsförderung 2026.

Nach drei Fragen zeigt Ihnen der Heizungszuschuss-Rechner, wie viel Euro das für Ihr Haus bedeutet.

Häufige Fragen zum Heizungsgesetz

Muss ich meine alte Heizung ersetzen?

Nein. Betriebsverbote sind seit dem 29.07.2026 abgeschafft, ebenso die frühere Regel, die alte Kessel nach 30 Jahren stilllegte. Läuft eine Heizung noch, darf sie in Betrieb bleiben.

Darf ich weiterhin eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, das Gesetz lässt sie ausdrücklich zu. Aber ab 2029 muss ein Teil der Wärme aus Biomethan kommen, oder aus einem anderen Biobrennstoff: zuerst 10 %, ab 2040 mindestens 60 %. Für eine Gasheizung zahlt die KfW keinen Zuschuss.

Gibt es die 65-Prozent-Regel noch?

Im Gesetz steht sie nicht mehr. Seit dem 29.07.2026 gilt die Vorgabe weder für Neubauten noch für bestehende Häuser. Nur wenn Sie eine Förderung der KfW wollen, müssen Sie eine Heizung wählen, die mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbarer Energie erzeugt.

Wie wirkt sich der Wärmeplan meiner Gemeinde auf meine Heizung aus?

Daraus entsteht für Sie keine Pflicht. Der Wärmeplan ist eine Planung der Gemeinde; für Ihr Haus ergibt sich daraus keine Pflicht. Aber er hilft Ihnen zu sehen, ob ein Wärmenetzanschluss bei Ihnen in Frage kommt.

Quellen: Dossier Gebäudemodernisierungsgesetz, energiewechsel.de, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), gesetze-im-internet.de, Wärmeplanungsgesetz (WPG), gesetze-im-internet.de, Bundesgesetzblatt, Ausgabe 2026 I Nr. 226