Wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahresdurchschnitt höchstens 50.000 € beträgt, gewährt die KfW auf die Grundförderung von 30 % noch einen Einkommensbonus. Der Bonus liegt bei 40 %, 30 % oder 10 % der förderfähigen Kosten, gemeint sind die Ausgaben, welche die KfW bei der Berechnung anerkennt. Wohnt ein Kind unter 18 bei Ihnen, steigt jede Grenze um 10.000 € an. Bei einem Antrag 2026 zählen die Einkommen der Jahre 2023 und 2024.
Die drei Stufen des Einkommensbonus
Weniger Einkommen heißt mehr Bonus. Haushalte mit bis zu 30.000 € erhalten nach der Reform laut ADAC jetzt 40 % statt 30 %. Die Obergrenze ist der höchste Satz, den die KfW je Wohnung zahlt, ganz gleich, wie viele Bausteine Sie bekommen.
| zu versteuerndes Haushaltseinkommen | mit Kind unter 18 | Einkommensbonus | Obergrenze gesamt |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € | bis 40.000 € | 40 % | 80 % |
| über 30.000 bis 40.000 € | über 40.000 bis 50.000 € | 30 % | 70 % |
| über 40.000 bis 50.000 € | über 50.000 bis 60.000 € | 10 % | 70 % |
| über 50.000 € | über 60.000 € | kein Bonus | 70 % |
Festgelegt sind die Grenzen und beide Obergrenzen in der Richtlinie des Bundes im Bundesanzeiger.
So wirkt der Bonus mit den übrigen Bausteinen zusammen
Zur Grundförderung von 30 % kommt der Einkommensbonus hinzu. Wer bis 31.01.2027 einen Antrag stellt und dabei eine alte Nachtspeicher-, Gas-Etagen-, Kohle- oder Ölheizung ersetzt, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 %. Geht die Summe über die Obergrenze hinaus, wird sie gekappt.
| Einkommensbonus | ohne Klimageschwindigkeitsbonus | mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|---|
| 40 % | 70 % | 80 % statt 86 % |
| 30 % | 60 % | 70 % statt 76 % |
| 10 % | 40 % | 56 % |
| kein Bonus | 30 % | 46 % |
Nach drei Fragen zeigt Ihnen der Heizungszuschuss-Rechner, wie viel Euro das für Ihr Haus bedeutet.
Welches Einkommen gilt
Ihr Bruttolohn zählt nicht. Es zählt das zu versteuernde Einkommen. Nach allen Abzügen bleibt ein Betrag übrig; darauf berechnet das Finanzamt Ihre Einkommensteuer. Schauen Sie in Ihren Einkommensteuerbescheid: In der Berechnung finden Sie ihn bei der Zeile "zu versteuerndes Einkommen".
Für den Durchschnitt nimmt die KfW das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Das Jahr direkt vor der Antragstellung bleibt außen vor.
| Antrag gestellt im Jahr | diese Einkommen zählen |
|---|---|
| 2026 | 2023 und 2024 |
| 2027 | 2024 und 2025 |
Ein Beispiel: 2023 lag das zu versteuernde Einkommen bei 30.000 €, 2024 bei 50.000 €. Der Durchschnitt liegt bei 40.000 €. Stellen Sie den Antrag 2026, erhalten Sie so 30 % Einkommensbonus. Nur 10 % wären es mit dem Jahr 2024 allein gewesen.
Auch die Durchschnittsregel findet sich in der Richtlinie im Bundesanzeiger.

Welche Personen zum Haushalt zählen
Alle Eigentümer, die am Antragstag mit Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung gemeldet sind, gehören zum Haushalt. Auch ihre Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner oder Partner, die ohne Trauschein mit ihnen zusammenleben, gehören dazu, wenn sie ebenfalls dort gemeldet sind. Aus den Einkommen all dieser Personen entsteht das Haushaltseinkommen.
- Kinder, die am Antragstag jünger als 18 Jahre sind, bleiben beim Einkommen außen vor.
- Gehört einem erwachsenen Kind die Wohnung nicht mit, fehlt es auf dieser Liste.
- Den Bonus gibt es einmal, und zwar nur für die Wohnung, die Sie selbst mit Hauptwohnsitz bewohnen.
Der Familienzuschlag bei Kindern
Die KfW setzt Ihr Haushaltseinkommen um 10.000 € niedriger an, sobald mindestens ein Kind unter 18 Jahren in der Wohnung gemeldet ist. Dieser Abzug wird Familienzuschlag genannt. Am Tag des Antrags muss das Kind geboren und noch nicht 18 Jahre alt sein. Zudem muss im Haushalt ein Kindergeldanspruch für das Kind vorliegen. Auch wenn mehrere Kinder im Haushalt leben, gibt es den Zuschlag nur einmal. Die KfW zieht keine weiteren Freibeträge für Kinder ab. Genau so steht es im KfW-Merkblatt 458.
So weisen Sie Ihr Einkommen nach
Den Bonus wählen Sie gleich mit aus, wenn Sie den Zuschuss der KfW 458 beantragen. Erst nach dem Einbau fordert die KfW die Belege an, und zwar gemeinsam mit den übrigen Nachweisen. Haben Sie den Einkommensbonus nach den Regelungen vom Juli 2026 beantragt, können Sie die Belege dem Merkblatt zufolge voraussichtlich ab Januar 2027 einreichen.
Sie brauchen diese Unterlagen:
- die Einkommensteuerbescheide von Ihnen und allen volljährigen Haushaltsmitgliedern, die mitzählen, für das zweite Kalenderjahr und das dritte Kalenderjahr vor dem Antrag
- Meldebestätigung (Wohnsitzbescheinigung der Meldebehörde) für jede Person, die mitzählt
- beim Familienzuschlag zusätzlich die Meldebestätigung für das Kind
- einen Grundbuchauszug als Beleg, dass die Wohnung Ihnen gehört
Zum Nachweis des Einkommens erkennt die KfW nur den Bescheid des Finanzamts an, weder eine Lohnsteuerbescheinigung noch einen Rentenbescheid. Ohne Steuererklärung für eines der beiden Jahre gibt es für dieses Jahr auch keinen Bescheid. Stellen Sie daher vor dem Antrag sicher, dass beide Bescheide vorhanden sind. Die Reihenfolge der Schritte finden Sie unter Antrag stellen.
Ein Beispiel, in Worten erklärt
Ein Beispiel hat die KfW selbst durchgerechnet. Eine Familie mit einem Kind kommt auf ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 40.000 €. Wegen des Familienzuschlags rechnet die KfW nur mit 30.000 €. So erhält die Familie 40 % Einkommensbonus statt 30 %, gleichzeitig steigt die Obergrenze auf 80 %.
Zusätzlich ersetzt die Familie eine alte Ölheizung. Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus summieren sich auf 86 %, ausgezahlt wird aber nur die Obergrenze von 80 %. Für die neue Wärmepumpe zahlt die Familie 32.000 €, höchstens 28.000 € davon werden angerechnet. Stellt die Familie den Antrag bis 31.01.2027, erhält sie auf diese Weise bis zu 22.400 €, wie die KfW-Pressemitteilung zeigt.
Für denselben Haushalt ohne Kind würde die Stufe mit 30 % gelten, die Obergrenze läge bei 70 %. Dann gäbe es höchstens 19.600 €, also 2.800 € weniger Zuschuss. Was in Ihrem Fall herauskommt, ermitteln Sie in drei Schritten mit dem Heizungszuschuss-Rechner.
Häufige Fragen zum Einkommensbonus
Bekomme ich den Einkommensbonus der KfW auch für eine vermietete Wohnung?
Nein. Der Bonus gilt nur für die Wohnung, die Ihnen gehört und in der Sie selbst mit Hauptwohnsitz leben. Bei vermieteten Wohnungen gibt es von der KfW die Grundförderung von 30 %.
Welche Jahre zählen beim Einkommensbonus für einen Antrag 2026?
Der Durchschnitt, der zählt, ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen von 2023 und 2024. Reichen Sie den Antrag erst 2027 ein, zählen 2024 und 2025.
Bekomme ich den Familienzuschlag pro Kind?
Nein. Das angesetzte Einkommen wird durch den Familienzuschlag einmalig um 10.000 € gesenkt, unabhängig von der Zahl der Kinder unter 18, die im Haushalt leben. Im Haushalt muss ein Anspruch auf Kindergeld für das Kind bestehen.
Was bleibt mir, wenn mein Einkommen höher als 50.000 € ist?
Ohne Kind fällt der Einkommensbonus dann weg, mit Kind gilt eine Grenze von 60.000 €. Sie bekommen aber weiter die Grundförderung und den Klimageschwindigkeitsbonus. Die übrigen Kosten können Sie über den Ergänzungskredit KfW 358 finanzieren. Der Zinsvorteil gilt für Haushalte mit einem Einkommen von höchstens 90.000 €.
Quellen: KfW Merkblatt 458, Richtlinie BEG EM, Bundesanzeiger, KfW Pressemitteilung zu den neuen Förderbedingungen
