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Heizungszuschuss-Rechner

Energieberater Förderung und der individuelle Sanierungsfahrplan

Die Energieberater Förderung des BAFA zahlt 50 % des Honorars, im Ein- oder Zweifamilienhaus höchstens 650 €, und der Sanierungsfahrplan bringt später 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss.

50 % Zuschuss zum Honorar
650 € höchstens im Ein- oder Zweifamilienhaus
+5 Prozentpunkte mit iSFP-Bonus
60.000 € förderfähige Kosten mit iSFP

Für Ihren Energieberater trägt das BAFA die Hälfte der Kosten, im Ein- oder Zweifamilienhaus maximal 650 €. Die Abkürzung BAFA bedeutet Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan, abgekürzt iSFP. Dank des Fahrplans erhöht sich der spätere Zuschuss bei Dämmung und Fenstern um 5 Prozentpunkte; außerdem werden doppelt so hohe Kosten angerechnet.

Wie viel übernimmt das BAFA bei der Energieberatung?

Energieberatung für Wohngebäude lautet der Name des Programms. Unterstützt wird das Honorar, also der Betrag, den der Energieberater für seine Leistung berechnet. Davon übernimmt das BAFA 50 %, jedoch nur bis zu einem festen Höchstbetrag.

Haus Zuschuss höchstens
Ein- oder Zweifamilienhaus 50 % 650 €
ab drei Wohnungen 50 % 850 €
Zusatz für eine WEG einmalig 250 €

Bei 1.300 € für die Beratung in Ihrem Einfamilienhaus zahlt das BAFA 650 € aus. Mehr als 650 € gibt es auch bei höheren Kosten nicht. Der Begriff WEG meint eine Wohnungseigentümergemeinschaft, also sämtliche Eigentümer der Wohnungen in einem Gebäude. Erklärt der Berater seine Ergebnisse in der Eigentümerversammlung, erhält die WEG die 250 € dazu. Das BAFA führt die Beträge auf seiner Seite zur Energieberatung für Wohngebäude auf.

Energieberater bespricht im Wohnzimmer den Sanierungsfahrplan und die Förderung

Wer berechtigt ist, die Förderung zu beantragen

  • Eigentümer, gleich ob sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten
  • eine WEG
  • Mieter sowie Pächter
  • Nießbrauchsberechtigte, also Personen, die ein Haus nutzen dürfen, ohne Eigentümer zu sein

Für Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers nötig. Möchte jemand ein Haus kaufen, kann er den Antrag stellen, sobald beim Notar der Kaufvertrag unterzeichnet wurde.

Voraussetzung ist ein Wohnhaus, das in Deutschland liegt. Der Bauantrag darf nicht jünger als zehn Jahre sein. Eine geförderte Beratung ist für dasselbe Haus höchstens alle vier Jahre möglich. Diese Wartezeit gilt nicht für einen neuen Eigentümer.

Zuerst der Antrag, erst danach der Beratervertrag

Das Vorhaben startet bei der Energieberatung mit dem Vertragsschluss. Fehlt bei einer Unterschrift vor dem Antrag die passende Bedingung, entfällt der Zuschuss. Folgen Sie dieser Reihenfolge:

  1. Machen Sie sich auf die Suche nach einem zugelassenen Berater. Die dena (Deutsche Energie-Agentur) führt ihn in ihrer Energieeffizienz-Expertenliste, Rubrik Wohngebäude.
  2. Reichen Sie den Antrag im BAFA-Portal ein. Der Berater darf dies mit Ihrer Vollmacht ebenfalls für Sie erledigen.
  3. Erst im Anschluss unterschreiben Sie den Vertrag. Bei einer früheren Unterschrift braucht der Vertrag eine Klausel: Wirksam wird er nur, wenn das BAFA zusagt.
  4. Ihr Haus wird vom Berater geprüft, danach erstellt er den Sanierungsfahrplan.
  5. Nach der vollständigen Bezahlung der Rechnung senden Sie den Verwendungsnachweis an das BAFA. Damit melden Sie dem BAFA, dass die Beratung durchgeführt wurde.
  6. Den Zuschuss überweist das BAFA niemals an den Berater, sondern auf Ihr Konto.

Aus einem anderen öffentlichen Förderprogramm dürfen Sie für dieselbe Beratung kein Geld verwenden.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Das Ergebnis der Beratung ist der individuelle Sanierungsfahrplan. Es handelt sich um einen schriftlichen Plan, der sich genau auf Ihr Haus bezieht. Sie erfahren darin, welche Reihenfolge für Dach, Wände, Fenster und Heizung sinnvoll ist, damit die Schritte zusammenpassen. Dafür verwendet der Berater ein festes Programm, das vom BAFA vorgegeben ist. Berichte aus anderen Beratungen akzeptiert das BAFA nicht.

Zwei Formen sind möglich:

  • Schritt für Schritt: Über mehrere Jahre setzen Sie eine Maßnahme nach der anderen um. Aus dem Plan geht hervor, wo Sie beginnen und welche Schritte danach sinnvoll sind.
  • Alles auf einmal: Der Plan beschreibt, wie Ihr Haus mit einer einzigen Sanierung den Standard eines Effizienzhauses erfüllt. Als Effizienzhaus gilt ein Haus, das im Vergleich zu einem üblichen Altbau deutlich weniger Energie verbraucht.

Verpflichtend sind die Vorschläge im Plan nicht. Ob Sie davon nichts, einen Teil oder alles umsetzen, entscheiden Sie frei.

Was bringt der iSFP-Bonus bei Dämmung und Fenstern?

Wenn Sie einen Schritt aus Ihrem Sanierungsfahrplan umsetzen, erhalten Sie mehr Geld vom BAFA. Auch Anlagentechnik wie eine Lüftungsanlage fällt darunter, ebenso die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, also Dach, Wände, Fenster und Türen. Dabei ändern sich drei Punkte:

  • Von 15 % auf 20 % erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte. Allerdings gilt der Bonus nur für Kosten, die über 30.000 € hinausgehen.
  • Der Höchstbetrag, den das BAFA an Kosten anrechnet, steigt auf das Doppelte.
  • Die Frist beträgt 15 Jahre: So lange zählt der Bonus ab der Erstellung des Plans.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt diese Regeln in der Übersicht der BEG Einzelmaßnahmen zusammen. Bundesförderung für effiziente Gebäude: Das bedeutet die Abkürzung BEG.

Wohnung im Haus ohne iSFP mit iSFP
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
ab der 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €

Als Beispiel: Für 50.000 € dämmen Sie an Ihrem Einfamilienhaus Dach und Fassade. Fehlt der Plan, zahlt das BAFA 4.500 € und rechnet dabei lediglich 30.000 € an. Liegt ein Plan vor, werden alle 50.000 € angerechnet. Insgesamt ergibt das 8.500 €: 15 % auf die ganze Summe plus 5 Prozentpunkte mehr auf die 20.000 € oberhalb dieser Grenze.

Voraussetzung für den Bonus ist ein Plan aus einer Beratung, die vom BAFA gefördert wurde. Unter BAFA Förderung erfahren Sie mehr über Sätze und Antrag zu Dämmung, Fenster und Dach.

Welchen Vorteil hat ein Sanierungsfahrplan, wenn eine neue Heizung ansteht?

Einen iSFP-Bonus gibt es bei einer neuen Heizung nicht. Die KfW zahlt den Zuschuss für eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel über KfW 458; die Höhe bleibt mit Plan wie ohne Plan gleich.

Trotzdem ist der Plan hilfreich. Damit die Heizung nicht größer ausfällt als nötig, stimmt der Berater die Schritte aufeinander ab. Ein Beispiel: Lassen Sie zuerst dämmen, kommt das Haus mit weniger Wärme aus, und eine kleinere Wärmepumpe genügt.

Häufige Fragen zur Energieberater Förderung

Wie hoch ist der Zuschuss des BAFA für einen Energieberater?

Vom Honorar übernimmt das BAFA 50 %. Höchstens 650 € sind es im Ein- oder Zweifamilienhaus, höchstens 850 € ab drei Wohnungen. Erklärt jemand die Ergebnisse vor der Eigentümerversammlung, bekommt eine WEG einmalig 250 € dazu.

Muss ich die Vorschläge aus dem iSFP umsetzen?

Nein. Der Sanierungsfahrplan dient Ihnen als Entscheidungshilfe. Es steht Ihnen frei, nichts, einzelne Schritte oder alles umzusetzen. Der iSFP-Bonus gilt nur für Schritte aus dem Plan.

Gilt der iSFP-Bonus auch für eine Wärmepumpe?

Nein. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Heizungen. Er gilt für Dämmung, Fenster und Türen sowie für Anlagentechnik wie eine Lüftungsanlage.

Darf ich meinen Vertrag mit dem Energieberater bereits vor dem Antrag unterschreiben?

Das ist nur mit einer Bedingung im Vertrag möglich: Er gilt erst nach der Zusage des BAFA. Fehlt diese Bedingung, entfällt die Förderung, denn die Unterschrift zählt als Beginn des Vorhabens. Stellen Sie den Antrag zuerst, das ist am sichersten.

Ist eine geförderte Energieberatung für mich als Mieter möglich?

Ja, dafür brauchen Sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers. Sie stellen den Antrag dann selbst im BAFA-Portal, bevor der Vertrag mit dem Berater geschlossen wird.

Quellen: BAFA Energieberatung für Wohngebäude, BAFA Gebäudehülle, BAFA Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, BEG Einzelmaßnahmen, energiewechsel.de